All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGBs)

Haus Sommerfrische Ucker­mark
Ver­mie­te­rin­nen:
Sommerfrische Warnitz GbR
Blum­hardt, Fuchs, von Grae­ve­nitz
Lot­tum­str. 5
10119 Ber­lin

Buchung und Buchungsbestätigung

Buchungs­wün­sche kön­nen über die Buchungs­an­fra­ge ein­ge­ge­ben oder direkt schrift­lich an post@sommerfrische-uckermark.de gerich­tet wer­den. Kön­nen wir die gewünsch­te Feri­en­woh­nung in dem ange­frag­ten Zeit­raum bereit­stel­len, erhal­ten Sie von uns eine schrift­li­che Bestä­ti­gung sowie die Rech­nung. Die Reser­vie­rung für die Feri­en­woh­nung ist mit Erhalt der Buchungs­be­stä­ti­gung sowie nach erfolg­ter Zah­lung (sie­he  2) rechtskräftig.

Zah­lungs­be­din­gun­gen

Die Miet­zah­lung , End­rei­ni­gungs­ge­bühr sowie Sach­kau­ti­on ist nach Erhalt der Buchungs­be­stä­ti­gung und Rech­nungs­ein­gang auf unser Kon­to zu über­wei­sen.
Die Kau­ti­on in Höhe von 150.-€ wird nach Abrei­se und Woh­nungs­rück­ga­be in unbe­schä­dig­tem Zustand inner­halb von 7 Tagen rücküberwiesen.

Stor­nie­rungs­be­din­gun­gen

Die Buchung kann bis 35 Tagen vor Rei­se­an­tritt kos­ten­frei stor­niert wer­den.
Ab 34 Tagen vor dem Anrei­se­tag gel­ten 30% des ver­ein­bar­ten Prei­ses.
Ab 15 Tage vor dem Anrei­se­tag gel­ten 50% des ver­ein­bar­ten Prei­ses.
1 Tag vor Anrei­se­tag oder Nicht­an­rei­se gel­ten 90% des ver­ein­bar­ten Prei­ses.
Alles aus­schließ­lich der Endreinigung/Kaution.
Es zählt jeweils das Emp­fangs­da­tum Ihrer Rück­tritts­nach­richt. Ersatz­per­so­nen, die zu genann­ten Bedin­gun­gen in Ihren Ver­trag ein­tre­ten, kön­nen von Ihnen gestellt wer­den. Eine schrift­li­che Benach­rich­ti­gung genügt.
Son­der­re­ge­lung: soll­te das Land Bran­den­burg eine Feri­en­ver­mie­tung zum gebuch­ten Zeit­punkt Pan­de­mie-bedingt ver­bie­ten, erstat­ten wir den vol­len Einzahlungsbetrag.

Rück­tritt durch den Vermieter

Soll­te im Fal­le einer Absa­ge von unse­rer Sei­te, in Fol­ge höhe­rer Gewalt oder ande­rer unvor­her­seh­ba­rer Umstän­de (wie z.B. die Unbe­wohn­bar­keit der Woh­nung wegen Hei­zungs­aus­fall, Rohr­bruch u.Ä.), die Erfül­lung unmög­lich machen, beschränkt sich die Haf­tung auf die Rück­erstat­tung der Kos­ten. Bei berech­tig­tem Rück­tritt ent­steht kein Anspruch des Kun­den auf Scha­dens­er­satz (eine Haf­tung für Anrei­se- und Hotel­kos­ten wird nicht über­nom­men).
Ein Rück­tritt durch den Ver­mie­ter kann nach Miet­be­ginn ohne Ein­hal­tung einer Frist erfol­gen, wenn der Mie­ter ande­re Mie­ter oder Anwoh­ner trotz Abmah­nung nach­hal­tig stört oder sich in sol­chem Maße ver­trags­wid­rig ver­hält, dass die sofor­ti­ge Auf­he­bung des Miet­ver­tra­ges gerecht­fer­tigt ist.
Zusatz: Der Ver­mie­ter teilt vor­ab mit (soweit bekannt), dass es an ein­zel­nen Tagen zu Lärm­be­läs­ti­gung durch Fes­te in der benach­bar­ten Loka­li­tät kom­men kann.

 

Haf­tung des Vermieters

Der Ver­mie­ter haf­tet im Rah­men der Sorg­falts­pflicht für die ordent­li­che Bereit­stel­lung des Miet­ob­jekts. Eine Haf­tung für even­tu­el­le Aus­fäl­le bzw. Stö­run­gen in Was­ser- oder Strom­ver­sor­gung sowie Ereig­nis­se und Fol­gen durch höhe­re Gewalt sind ausgeschlossen.

 

Tie­re

Die Mit­nah­me von Haus­tie­ren (Hun­de, Kat­zen etc.) in die Ferienwohnungen ist lei­der nicht gestattet.

 
Son­der­wün­sche

Son­der­wün­sche und Neben­ab­re­den sind grund­sätz­lich mög­lich. Sie bedür­fen der schrift­li­chen Bestä­ti­gung durch den Vermieter.

Anreise/Abreise

Anrei­se ab 15.00 Uhr, Abrei­se bis spä­tes­tens 11.00 Uhr.
Die Woh­nung soll­te bei Ver­las­sen stets abge­schlos­sen und der Schlüs­sel bei Abrei­se zurück in den Schlüs­sel­tre­sor gelegt werden.

Daten­schutz

Der Mie­ter erklärt sich damit ein­ver­stan­den, dass im Rah­men des mit ihm abge­schlos­se­nen Ver­tra­ges not­wen­di­ge Daten über sei­ne Per­son gespei­chert, geän­dert und / oder gelöscht wer­den. Alle per­sön­li­chen Daten wer­den abso­lut ver­trau­lich behandelt.

Ener­gie
Das Laden von Elek­tro­au­tos ist nicht gestattet.

 

Nut­zung eines Inter­net­zu­gangs über WLAN

Die Nut­zung erfolgt mit­tels Zugangs­si­che­rung. Die Zugangs­da­ten (Log­in und Pass­wort) dür­fen nicht an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Für die über das WLAN über­mit­tel­ten Daten, die dar­über in Anspruch genom­me­nen kos­ten­pflich­ti­gen Dienst­leis­tun­gen unge­tä­tig­ten Rechts­ge­schäf­te ist der Mie­ter selbst ver­ant­wort­lich. Besucht der Mie­ter kos­ten­pflich­ti­ge Inter­net­sei­ten oder geht er Ver­bind­lich­kei­ten ein, sind die dar­aus resul­tie­ren­den Kos­ten von ihm zu tra­gen. Er ist ver­pflich­tet, bei Nut­zung des WLANs das gel­ten­de Recht ein­zu­hal­ten. Dabei gilt ins­be­son­de­re:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Ver­brei­tung von sit­ten- oder rechts­wid­ri­gen Inhal­ten zu nut­zen, kei­ne urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Güter wider­recht­lich zu down­loa­den, ver­viel­fäl­ti­gen, ver­brei­ten oder zugäng­lich machen, kei­ne beläs­ti­gen­den, ver­leum­de­ri­schen oder bedro­hen­den Inhal­te ver­sen­den oder ver­brei­ten; das WLAN nicht zur Ver­sen­dung von Mas­sen­nach­rich­ten (Spam) und/oder ande­ren For­men unzu­läs­si­ger Wer­bung nut­zen.
Der Mie­ter stellt den Ver­mie­ter des Feri­en­ob­jek­tes von sämt­li­chen Schä­den und Ansprü­chen Drit­ter frei, die auf einer rechts­wid­ri­gen Ver­wen­dung des WLANs durch den Mie­ter und/oder auf einem Ver­stoß gegen die vor­lie­gen­de Ver­ein­ba­rung beruhen.

Haus­ord­nung, All­ge­mei­ne Rech­te und Pflichten
  • Der Gast ist zur Ein­hal­tung der Haus­ord­nung ver­pflich­tet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nacht­ru­he. Um eine Stö­rung zu ver­mei­den, sind TV- und Audio­ge­rä­te auf Zim­mer­laut­stär­ke einzustellen.
  • Der Mie­ter ver­pflich­tet sich, die gemie­te­ten Sachen (Feri­en­haus, Inven­tar und Außen­an­la­gen) pfleg­lich zu behan­deln. Grob fahr­läs­si­ge Beschä­di­gun­gen an Haus und Inven­tar oder die Ent­wen­dung von Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den füh­ren je nach Scha­dens­wert zum Ein­be­halt der Kau­ti­on bzw. müs­sen z.B. über die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Mie­ters begli­chen werden.
  • Inven­tar wie z.B. Geschirr, Hand­tü­cher, Decken, Kis­sen dür­fen nicht außer­halb der Woh­nung ver­wen­det wer­den, z.B. für Pick­ni­cke oder als Bade­un­ter­la­gen am See. Hier­für bei Bedarf bit­te extra anfragen.
  • In der Feri­en­woh­nung gilt ein all­ge­mei­nes Rauch­ver­bot. Für nicht­zu­läs­si­ges Rau­chen in den Innen­räu­men erhe­ben wir eine Son­der­rei­ni­gungs­ge­bühr von 100,- Euro. Das Rau­chen im Außen­be­reich und auf dem Bal­kon ist erlaubt.
  • Für die Dau­er der Über­las­sung der Feri­en­woh­nung ist der Gast ver­pflich­tet, bei Ver­las­sen der Feri­en­woh­nung Fens­ter (außer gekippt) und Türen geschlos­sen zu halten.
  • Die Mit­nah­me bzw. Unter­brin­gung von Haus­tie­ren ist nicht gestattet.
  • Wir bie­ten einen PKW-Stell­platz an. Wei­te­re Fahr­zeu­ge kön­nen auf dem öffent­li­chen Park­platz an der Bahn­sta­ti­on, weni­ge Geh­mi­nu­ten vom Haus ent­fernt, geparkt werden.
  • Wir wei­sen aus­drück­lich dar­auf hin, dass die his­to­risch belas­se­ne Wen­del­trep­pe eine Unfall­quel­le für Kin­der dar­stellt, wes­halb die Feri­en­woh­nung für Kin­der unter 12 Jah­ren und für bewe­gungs­ein­ge­schränk­te Per­so­nen nicht geeig­net ist.
  • Eine Unter­ver­mie­tung und Über­las­sung der Woh­nung an Drit­te ist nicht erlaubt.
  • Die Feri­en­woh­nung darf nur von den in der Buchung auf­ge­führ­ten Per­so­nen benutzt wer­den. Soll­te die Woh­nung von mehr Per­so­nen als ver­ein­bart benutzt wer­den, ist für die­se ein geson­der­tes Ent­gelt zu zah­len, wel­ches sich im Miet­preis bestimmt. Der Ver­mie­ter hat zudem in die­sem Fall das Recht, den Miet­ver­trag frist­los zu kündigen.
  • Der Anbie­ter hat ein jeder­zei­ti­ges Zutritts­recht zu der Feri­en­woh­nung, ins­be­son­de­re bei Gefahr im Ver­zug. Der Anbie­ter wird den Gast über die Aus­übung des Zutritts­rechts vor­ab infor­mie­ren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umstän­den des Ein­zel­falls nicht zumut­bar oder unmöglich.

Der Mie­ter erklärt sich mit den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sowie der Haus­ord­nung ein­ver­stan­den. Die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung erfolgt mit der Zahlung.

Sal­va­to­ri­sche Klausel

Soll­ten eine oder meh­re­re Bestim­mun­gen die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam sein oder wer­den, berührt dies die Wirk­sam­keit der übri­gen Bedin­gun­gen nicht. Die unwirk­sa­me Rege­lung ist durch eine wirk­sa­me zu erset­zen, die dem wirt­schaft­li­chen und recht­li­chem Wil­len der Ver­trags­par­tei­en am nahes­ten kommt.
Es gilt deut­sches Recht. Gerichts­stand und Erfül­lungs­ort ist Berlin.

Privacy Settings
We use cookies to enhance your experience while using our website. If you are using our Services via a browser you can restrict, block or remove cookies through your web browser settings. We also use content and scripts from third parties that may use tracking technologies. You can selectively provide your consent below to allow such third party embeds. For complete information about the cookies we use, data we collect and how we process them, please check our Privacy Policy
Youtube
Consent to display content from - Youtube
Vimeo
Consent to display content from - Vimeo
Google Maps
Consent to display content from - Google